0561 / 20 21 09 96
Mo.-Fr. 08:00-17:00
08:30-17:00
Montag - Freitag

Vermietung

Teilintegriert

Laika Kosmo Compact 5

Hauptsaison 01.07.-11.09. – 100€ pro Tag
Vorsaison 01.04.-30.06. – 90€ pro Tag
Nebensaison 12.09.-31.10. – 90€ pro Tag

KAUTIONSSUMME 1000,- €
Mietpreis bis 100,- Euro/Tag 8,90 Euro/Tag
Mietpreis bis 150,- Euro/Tag 10,90 Euro/Tag
Mietpreis bis 200,- Euro/Tag 12,90 Euro/Tag
PDF-Flyer des MMV-Urlaubschutzpakets anzeigen
Sehr geehrter Kunde,

Bittte lesen Sie die Mietbedingungen sorgfältig durch, denn im Falle eines Vertragsabschlusses werden diese Bedingungen zum Inhalt des zustande kommenden Vertrages. Für etwaige Fragen hierzu stehen wir natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt und anwendbares Recht

  • Die nachfolgenden Vermietbedingungen der Fa. Hassmann Reisemobile, nachstehend Vermieter genannt, gelten ausschließlich.
  • Entgegenstehende oder von den Mietbedingungen vom Vermieter abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt.
  • Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Wohnmobils und jeweiliges Zubehör.
  • Der Vermieter schuldet keine Reiseleistung und insbesondere keine Gesamtheit von Reisebedingungen.
  • Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet.
  • Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
  • Der Mietvertrag ist auf eine vereinbarte Dauer befristet. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, aufgrund fortgesetzten Gebrauchs, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  • Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.

2. Mindestalter und berechtigte Fahrer

  • Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers beträgt min. 23 Jahre. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass der Mieter und Fahrer des Fahrzeugs mindestens seit drei Jahren im Besitz einer
    gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der europäischen Klasse B ist.
  • Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 T nicht überschritten wird.
  • Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag genannten Fahrern gelenkt werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter bekannt zu geben.
  • Der Mieter hat für das Handeln des Fahrers, dem er das Fahrzeug überlassen hat, wie für sein eigenes einzustehen.
  • Das Wohnmobil wird nur übergeben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen sind und der Personalausweis sowie Führerschein aller Beteiligten bei Abholung dem Vermieter vorgelegt wurde.

3. Mietpreise und Mietzeit

  • Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste.
  • Die Mietpreise beinhalten 200 Km / Tag. Jeder weiter gefahrene Km wird mit 0,30 € berechnet.
  • Es wird keine Übergabepauschale berechnet.
  • Die Mietzeit beginnt mit Übernahme des Fahrzeuges durch den Mieter und endet durch Rückgabe an den Vermieter.
  • Übergaben finden, soweit nicht anders vertraglich festgehalten, täglich zwischen 16-18.00 Uhr statt. Rückgaben zwischen 11-12.00 Uhr.
  • Sollte das Fahrzeug vor der vertraglich vereinbarten Zeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
  • Bei Überziehung der vertraglich vereinbarten Mietzeit berechnen wir pro angefangene Std. 30,00 €, höchstens jedoch den Tagesmietpreis.
  • Sollte uns wegen einer verspäteten Rückgabe durch den Mieter ein Schaden entstehen, z.B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, behalten wir uns vor diese gegen Sie geltend zu machen.
  • Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters auf automatische Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
  • Kraftstoffkosten sind in den Mietpreisen nicht enthalten. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind auch so wieder zurück zu geben. Bei nicht vollgetanktem Fahrzeug wird es vom Vermieter zum Preis von 2,00 € / Liter vollgetankt.
  • Zusätzlich anfallende Reinigungskosten sind im Mietpreis nicht enthalten.
  • Übergaben oder Rücknahmen an einem Sonn- oder Feiertag werden mit 49,00 € extra in Rechnung gestellt.

4. Buchungs- und Zahlungsbedingungen

  • Buchungen sind erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters bindend.
  • nach Erhalt des Vertrages ist dieser binnen einer Woche ausgefüllt an den Vermieter zurück zu schicken. Sollte diese Frist überschritten werden ist der Vermieter nicht mehr an den Vertrag gebunden.
  • Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter per Email oder Post ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 300 € auf das Geschäftskonto zu leisten. Sollte diese Frist
    überschritten werden ist der Vermieter berechtigt den Vertrag einseitig zu stornieren. In diesem Fall verpflichtet sich der Mieter die entsprechende Stornogebühr gemäß Ziffer 5, jedoch mind. 100,00€, an den Vermieter zu zahlen.
  • Der restliche Mietpreis muss spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf dem Geschäftskonto eingegangen sein.
  • Bei kurzfristen Buchungen (weniger als 7 Tage) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.

5. Stornoregelungen

  • Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile des Mietpreises laut Buchung zu zahlen:
  • Rücktritt bis zu 50 Tage vor 1.Miettag 20% des Mietpreises
  • Rücktritt bis zu 15 Tage vor 1.Miettag 60% des Mietpreises
  • Rücktritt weniger als 15 Tage vor 1.Miettag 90% des Mietpreises
  • Rücktritt am Übergabetag 100% des Mietpreises
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6.Haftung und Kaskoversicherung

  • Der Mieter hat das Fahrzeug nach Beendigung der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben.
  • Er haftet für Schäden, die durch die Verletzung der ihm obliegenden Obhut- und Sorgfaltspflicht entstanden sind.
  • Der Vermieter wird dem Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 500,00 €, sowie bei Vollkaskoschäden mit
    einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1000,00 € pro Schadensfall von der Haftung freistellen.
  • Die jeweilige Selbstbeteiligung kann durch Abschluss eines Urlaubs-Schutz-Paketes reduziert werden.
  • Die Kaskoversicherung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  • Die Kaskoversicherung haftet ebenfalls nicht, wenn der Mieter Unfallflucht begangen hat oder nicht alles ihm Mögliche zur Unfallklärung getan hat, Schäden aufgrund von Drogen- oder Alkoholmißbrauch entstanden sind. Bei Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen oder Zuladungsbestimmungen tritt ebenfalls keine Kaskoversicherung ein.
  • Um eine zügige Abwicklung zu gewähren ist der Vermieter berechtigt über Kostenvoranschläge abzurechnen.
  • Verlangt der Mieter die Abwicklung eines Schadens über eine Rechnung, sind Mietausfallkosten für die Standzeit des Fahrzeugs vom Mieter zu tragen. Reparaturkosten durch den Vermieter werden mit 89,00 € zzgl. MwSt pro Stunde in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese
    beruhen auf einem Verschulden des Vermieters.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Fahrt keine Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach §65 ff analog BGB gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden können.
  • Von der Versicherung nicht gedeckt sind Schäden an der Inneneinrichtung, sowie an den Dachluken und –aufbauten, den Motoren und Fahrwerksteilen, den Fahrradträgern, Beschädigung des Turboladers
    und des Befahren ungeeigneter Wege, Glas- und Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.

7. Auslandsfahrten

  • Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich, ausgenommen hiervon ist die Türkei.
  • Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind verboten.
  • Bei Fahrten außerhalb Europas muss bei dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz, sowie eine Sondergenehmigung beantragt werden.
  • Für das osteuropäische Ausland einschließlich Russland bedarf es einer vorherigen Einwilligung des Vermieters.

8. Verhalten bei Unfällen

  • Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird.
  • Der Mieter hat im Falle eines Unfalls sowie nach einem Brand-, Diebstahl- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen.
  • Gegnerische Ansprüche dürfen ohne Absprache mit dem Vermieter nicht anerkannt werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, selbst bei geringfügigen Schäden dem Vermieter einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss sowohl Namen auch als Adresse der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen ebenso wie die amtlichen Kennzeichen oder beteiligten Fahrzeuge enthalten.
  • Weiterhin ist er verpflichtet den Unfall durch die Polizei aufnehmen zu lassen und ein polizeiliches Aktenzeichen dem Vermieter vorzulegen.
  • Sollte dieses nicht geschehen, verpflichtet sich der Mieter alle weiter anfallenden Kosten, wie z.B. Gutachten, Kostenvoranschlag oder Reparaturkosten zu übernehmen.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug bei einer Beschädigung im Kasko oder Haftpflichtschadensfall, je nach Schadensumfang, bis zu 2 Tage vor Rückgabetermin in die Vermietstation
    zurück zu holen.
  • Im Vollkaskoschadensfall erfolgt keine Rückerstattung des verlorengegangenen Mietpreises.
  • Im Haftpflichtschadensfall (wenn geklärt) wird der verlorengegangene Mietpreis zurückerstattet.
  • Erst bei vollständig geklärtem Schaden wird eine eventuelle Rückzahlung der restlichen Kaution überwiesen.
  • Jeder weitere Schadensfall wird je nach Schadensumfang bis max. 1000,00 € dem Mieter berechnet.

9. Mitnahme von E-Bikes

  • Die Mitnahme von E-Bikes auf den montierten Fahrradträgern ist generell nicht gestattet.
  • Sämtliche Kosten, die im Schadensfall wegen Zuwiederhandlung auftreten, sind vom Mieter zu tragen.

10. Untersagte Nutzung des Fahrzeugs, Sorgfalts -und Obhutspflicht

  • Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu verwenden:
  • Zur Beteiligung an Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
  • Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
  • Weitervermietung
  • Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
  • Für sonstige Nutzung, die über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgeht insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
  • Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen.
  • Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten.
  • Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Hierbei ist den Angaben des Vermieters Folge zu leisten.
  • Der Mieter ist verpflichtet regelmäßig zu überprüfen ob das Fahrzeug sich in verkehrssicherem Zustand befindet.
  • Die Fahrzeuge sind grundsätzlich Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen ist in diesen Fahrzeugen strengstens verboten. Wird trotz dieses Verbotes im Fahrzeug geraucht, verpflichtet sich der Mieter
    eine Reinigungspauschale von 500,00 € an den Vermieter zu zahlen.
  • Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art ist ebenfalls strengstens verboten. Sollten trotz dieses Verbotes Tiere mitgenommen werden, verpflichtet  sich der Mieter eine Reinigungspauschale von
    500,00 € an den Vermieter zu zahlen.

11. Übergabe und Rücknahme

  • Vor Antritt der jeweiligen Fahrt ist eine Einweisung durch den Vermieter unumgänglich.
  • Bei Übergabe und Rücknahme wird eine Checkliste erstellt auf der sämtliche Besonderheiten festgehalten werden. Diese Checkliste ist vom Mieter und Vermieter bei Übergabe und Rücknahme zu unterzeichnen.
  • Übergaben finden, soweit nicht anders vertraglich festgehalten, täglich zwischen 16-18.00 Uhr statt. Rückgaben zwischen 11-12.00 Uhr.
  • Grundsätzlich sind die Zeiten bindend die im Vertrag vereinbart wurden.
  • Abweichende Zeiten müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden.
  • Übergaben oder Rücknahmen an einem Sonn -oder Feiertag werden mit 49,00 € in Rechnung gestellt.
  • Die Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in gereinigtem Zustand.
  • Vor Rückgabe des Fahrzeugs muss dieses innen und außen einwandfrei von dem Mieter gereinigt werden.
  • Bei ungereinigter Rückgabe des Fahrzeugs werden dem Mieter ab 80,00 € jeweils für eine Außen- bzw.ab 80,00 € Innenreinigung in Rechnung gestellt.
  • Falls die Toilette vom Mieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter 150,00 € in Rechnung gestellt.
  • Der Tag der Übergabe wird noch nicht als Miettag berechnet, sofern die Übergabe in dem oben angegebenen Zeitraum stattfindet.
  • Die Entleerung des Abwassertanks wird mit 100,00 € in Rechnung gestellt.
  • Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind auch so wieder zurück zu geben. Bei nicht vollgetanktem Fahrzeug ( Diesel / AdBlue ) wird es vom Vermieter zum Preis von 2,50 € / Liter vollgetankt.

12. Ersatzfahrzeug

  • Kann das gebuchte Fahrzeug durch den Vermieter nicht bereitgestellt werden, so behält dieser sich das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten.
  • Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten werden und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
  • Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren, gehen diese zu Lasten des Mieters.

13. Reparaturen und Mängel

  • Schadenersatzansprüche den Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.
  • Der Vermieter haftet insbesondere nicht für die vom Mieter zu verantwortenden Mängel, die durch unsachgemäße Benutzung des Fahrzeugs und dessen technischer Einrichtungen herbeigeführt wurden.
  • Alle Mängel werden bei der Fahrzeugübergabe – oder Rückgabe auf einer Checkliste dokumentiert.
  • Alle Reparaturen am Fahrzeug dürfen nur nach Rücksprache und Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
  • Reparaturkosten  werden vom Vermieter getragen, sofern der Mieter nicht selbst für den Schaden haftbar gemacht wird. Hierfür sind sämtliche Belege dem Mieter vorzulegen. Ohne diese Belege kann keine Kosternerstattung stattfinden.
  • Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten.
  • Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer Reparatur, hat der Mieter dem Vermieter diesen sofort mitzuteilen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren.
    Landesspezifische Gegebenheiten, die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.
  • Sollte das Fahrzeug wegen eines Unfalls nicht mehr fahrbereit sein, hat der Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

  • Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert.
  • Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr enthaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzes weiter zu verwenden.

15. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz des Vermieters.

16. Schlussbestimmung

  • Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsverbindung unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Produkte keinen Einfluss.
  • Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
  • Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.

Stand 01.01.2021